food­sharing Dresden

25.04.2024

Lebensmittel abgeben als Privatperson

Es geht in den Urlaub und der halbe Kühl­schrank ist noch voll? Oder wanderte beim letzten Einkauf doch mal wieder mehr in den Wagen, als man tatsäch­lich verbraucht bekommt?

Kein Problem, es gibt inzwischen viele Mög­lich­keiten, überschüssige Lebens­mittel von privat zu privat abzu­geben, zu „food­sharen“, wie es neu­deutsch heißt. Man kann zum Beispiel:

Und das funktioniert natürlich auch mit Lebens­mitteln, deren MHD bereits über­schritten ist. Die kann man meistens noch bedenkenlos essen, es heißt ja nicht umsonst Mindest­haltbarkeits­datum. Dahingegen sollten Lebens­mittel mit abge­laufenem Verbrauchs­datum („zu verbrauchen bis: …“) nicht mehr verzehrt werden und dürfen auch nicht mehr in Umlauf gebracht werden, ebenso natürlich Lebens­mittel, die bereits erkennbar verdorben sind.

Aber ansonsten gilt: Wegwerfen war gestern. Geben ist das neue Haben! Herz